Liebe Eltern,
wir möchten Sie bei der Urlaubsplanung unterstützen, indem wir Ihnen die Termine auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Für Ihre Planung finden Sie hier die vollständige Ferienordnung NRW für die nächsten Schuljahre.


Ferientage und Feiertage im Schuljahr 2024/2025

Sommerferien

Samstag, 06.07.2024 - Dienstag, 20.08.2024

Tag der Deutschen Einheit

(gesetzlicher Feiertag)

Donnerstag, 03.10.2024

Herbstferien

Samstag, 12.10.2024 - Samstag, 26.10.2024

Die OGS ist in der 1. Ferienwoche geöffnet!

Allerheiligen (gesetzlicher Feiertag)

Freitag, 01.11.2024

Weihnachtsferien

Samstag, 21.12.2024 - Montag, 06.01.2025

Die OGS ist vollständig geschlossen!

1. beweglicher Ferientag (Karneval)

Freitag, 28.02.2025

Die OGS ist geschlossen!

2. beweglicher Ferientag (Rosenmontag)

Montag, 03.03.2025

Die OGS ist geschlossen!

Osterferien

Samstag, 12.04.2025 - Samstag, 26.04.2025

Die OGS ist geöffnet!

Tag der Arbeit (gesetzlicher Feiertag)

Donnerstag, 01.05.2025

Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag)

3. beweglicher Ferientag

Donnerstag, 29.05.2025

Freitag, 30.05.2025

Die OGS ist geschlossen!

4. beweglicher Ferientag

Pfingstferien

Freitag, 06.06.2025

Samstag, 07.06.2026 bis Dienstag, 10.06.2025

Die OGS ist geschlossen!

Fronleichnam (gesetzlicher Feiertag)

Donnerstag, 19.06.2025

Sommerferien

Samstag, 12.07.2025 bis Dienstag, 26.08.2025

Die OGS ist bis Donnerstag, 31.07.2025 geöffnet und ab Freitag, 01.08.2025 geschlossen!

 

An allen pädagogischen Tagen (Termine werden kurzfristig bekannt gegeben) ist die OGS von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Rahmen der Notfallbetreuung für angemeldete OGS-Kinder geöffnet.


Wichtige Hinweise zum Schluss

 

Sollte Ihr Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien entschuldigt werden, muss auf Anfrage durch die Schule nachgewiesen werden, dass keine ferienverlängernde Maßnahme vorliegt. Diese Regelung gilt auch vor und nach beweglichen Ferientagen sowie vor und nach Feiertagen.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung vom Unterricht vor Ferienbeginn und nach Ferienende grundsätzlich nicht möglich ist. Auf wirtschaftliche Gründe, z.B. günstige Tickest für Flüge kann ebenfalls grundsätzlich keine Rücksicht genommen werden. Bitte beachten Sie das bei der Planung Ihrer Reisen (z.B. Wochentage sowie die Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug). Am Flughafen werden zusätzlich Kontrollen durchgeführt. Im Fall der fehlenden Urlaubsgenehmigung der Schule kann die Mitnahme des schulpflichtigen Kindes verweigert werden.

 

Kinder die unentschuldigt unmittelbar vor oder nach den Ferien fehlen und der Verdacht der ferienverlängernden Maßnahme vorliegt, wird die Behörde für Schulpflichtüberwachung einbezogen. Diese untersucht den Fall und erhebt im Nachweisfall z.B. ein Bußgeld von 80 Euro pro Tag pro Erziehungsberechtigter pro Kind.


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Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Schulpflicht.
Hinweise zur Schulpflicht.pdf
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